Die Buchbestände sind systematisch geordnet und in der Regel frei zugänglich in den Fachbibliotheken aufgestellt (Wie sind die Bücher aufgestellt?).
Sie können die Bücher selbst aus den Regalen nehmen und mit dem Bibliotheksausweis an einem der Ausleihterminals zur Ausleihe vorlegen oder an den Selbstbedienungs-Terminals in den Bauteilen C1 und U1 selbst ausleihen. Ohne Vorlage des Ausweises ist keine Ausleihe möglich.
Die Bücher sind über eine Buchsicherungsanlage gesichert. Hierbei kommt die RFID-Technologie zum Einsatz.
Ausleihbare Bücher haben weiße Signaturschildern auf dem BuchrückenBei einer Suche im Bibliothekskatalog können Sie bei jedem Titel feststellen, ob und wie lange die vorhandenen Exemplare ausleihbar sind oder ob sie an Sonderstandorten stehen.
Ist ein Buch durch einen anderen Nutzer ausgeliehen, können Sie dieses nach einer Recherche im Bibliothekskatalog vormerken. Eine Anleitung dazu finden Sie in der Hilfe zum Bibliothekskatalog.
Im Eingangsbereich jeder Fachbibliothek finden Sie das Ausleihterminal. Hier werden Ihnen Bücher etc. ausgeliehen, vorgemerkte Bücher aus dem Bestand der Fachbibliothek ausgehändigt und ausgeliehene Bücher wieder zurückgenommen.
Bei der Ausleihe erhalten Sie einen Sammelbeleg, auf dem das Leihfristende aufgedruckt ist. Bitte beachten Sie dieses Fälligkeiten sorgfältig, da aufgrund unserer Gebührenordnung bereits ab dem ersten Tag nach Fristablauf Säumnisgebühren erhoben werden müssen.
Am Ausleihterminal beantworten wir Ihnen auch Fragen zur Nutzung der Fachbibliothek. Die Ausleihterminals in den Bauteilen C1 und U1 sind auch nach 16 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Außerdem ist das Personal an den Ausleihterminals auch telefonisch zu erreichen (siehe Öffnungszeiten und Telefonnummern).
In den Bauteilen C1 (Fachbibliothek Linguistik und Literaturwissenschaft) und U1 (Fachbibliothek Rechtswissenschaft) finden Sie Selbstbedienungs-Terminals (Selbstverbucher). Hier können auch die Bücher aus den anderen Fachbibliotheken ausgeliehen und zurückgegeben werden. Für die Ausleihe und für die Bücherrückgabe an den Selbstbedienungsterminals ist der Bibliotheksausweis erforderlich.
Ihre entliehenen Bücher können Sie an den Selbstbedienungs-Terminals in C1 und U1, in jeder Fachbibliothek am Ausleihterminal oder in der Zentralen Leihstelle (A1-151) zurückgeben. Den Rückgabebeleg sollten Sie überprüfen und für eventuelle Reklamationen sorgfältig aufbewahren.
Neben der Signatur hat jedes Buch auch eine Mediennummer. Anhand dieser können Sie erkennen, wo das Buch in der Bibliothek steht und wie lange Sie es ausleihen können. Die Mediennummer finden Sie, wenn Sie das Buch aufschlagen direkt auf den ersten Seiten. Die hier abgebildete Mediennummer 158/4127305+1 im Detail:
| Nummer | Bedeutung |
|---|---|
| 15 | Die ersten beiden Zahlen zeigen an, in welcher Fachbibliothek das Buch steht. Die 15 steht für Fachbibliothek Linguistik / Literaturwissenschaft. Die einzelnen Standorte können Sie dem Lageplan entnehmen. |
| 8 | Die dritte Zahl ist die Ausleihkondition (Leihfrist). Sie zeigt an, ob und wie lange Sie das Buch ausleihen können. Die 8 bedeutet z.B., dass Sie das Buch maximal 30 Tage ausleihen können und dass die Leihfrist ggf. verlängerbar ist. |
| 4127305 | Dahinter folgt die Basisnummer. Alle Bücher in der Bibliothek sind durchnummeriert. Anhand dieser Nummer können Sie also ganz genau den Titel des Buches feststellen. |
| +1 | Wenn in der Bibliothek mehrere Exemplare eines Buches stehen, folgt hinter dem Pluszeichen noch die jeweilige Exemplarzahl. Die Exemplare sind nummeriert: +1 für das erste Exemplar, +2 für das zweite Exemplar usw. |
| Ausleihkondition | Leihfrist |
|---|---|
| 0 oder 6 | nicht ausleihbar |
| 4 oder 7 | 15 Tage (bis zu fünf mal verlängerbar) |
| 8 oder 9 | 30 Tage (bis zu fünf mal verlängerbar) |
Benötigen Sie die Bücher über die angegebene Frist hinaus, ist eine Verlängerung der Leihfrist möglich, soweit keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.
Bitte nutzen Sie die Verlängerungsmöglichkeit über Ihr Ausleihkonto. Es sind maximal fünf Verlängerungen möglich. Die Verlängerung muss spätestens am letzten Tag der Leihfrist erfolgen, da sonst Säumnisgebühren entstehen.
Die Verlängerungsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Verlängerung bewirken. Da Vormerkungen durch andere Interessenten jederzeit möglich sind, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über den Stand Ihrer Ausleihe in Ihrem Ausleihkonto und nutzen Sie die dort angebotene Verlängerungsmöglichkeit.
Sie haben außerdem die Möglichkeit die Verlängerung unter Angabe Ihrer Bibliotheksausweisnummer in einer der Fachbibliotheken persönlich, telefonisch oder schriftlich zu beantragen.
Für telefonische Fristverlängerungen bietet die Bibliothek eine zentrale Rufnummer an: 0521 / 10 66 77 88 (Mo-Fr von 8-24 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-22 Uhr).
Schriftliche Verlängerungsanträge schicken Sie bitte so rechtzeitig ab, dass Sie vor Ablauf der Leihfrist eintreffen. Nicht das Datum des Poststempels, sondern das Datum des Eintreffens entscheidet!
Adresse für schriftliche Verlängerungsanträge:
Universitätsbibliothek Bielefeld
Zentrale Leihstelle
Postfach 10 02 91
33502 Bielefeld
Bitte überprüfen Sie in jedem Fall, ob Ihre Verlängerungswünsche durchgeführt werden konnten, da Sie allein das Risiko der rechtzeitigen Verlängerung Ihrer Medien tragen und ansonsten schnell hohe Säumnisgebühren entstehen können!
Fristverlängerungen für Bücher aus dem auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe) sind nicht möglich.
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.
Sollten Sie ein aus der Bibliothek entliehenes Buch nicht zurückgeben können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Leihstelle oder verwenden Sie das Formular zur Verlustmeldung.
Sollten Sie ein entliehenes Medium beschädigt haben, legen Sie es bitte in der Zentralen Leihstelle vor.