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Gebühren und Entgelte

Rechtliche Grundlagen:

Übersicht

Art Details Gebühr
Überschreitung der Leihfrist 1. bis 10. Kalendertag EUR 2,00 je Medieneinheit
11. bis 20. Kalendertag EUR 5,00 je Medieneinheit
21. bis 30. Kalendertag EUR 10,00 je Medieneinheit
ab dem 31. Kalendertag EUR 20,00 je Medieneinheit
Fernleihbestellung Bearbeitungsgebühr EUR 1,50 je Bestellung
(unabhängig vom Erfolg)
Portogebühr Benachrichtigungsschreiben per Post EUR 0,55
Verlust oder Beschädigung von Medien Verwaltungsaufwand EUR 25,00 je Medieneinheit
Ersatzausweis Bibliotheksausweis EUR 10,00
Taschenschließfächer Schlüsselverlust EUR 15,00 (zusätzlich wird das Pfandgeld einbehalten)
Kofferschließfächer Benutzungsgebühr EUR 2,00
Schlüsselverlust EUR 30,00 (zusätzlich wird das Pfandgeld einbehalten)
Papierkopie von Mikroformen Hochschulangehörige in NRW EUR 0,15 pro Seite
Sonstige Benutzer EUR 0,30 pro Seite

Preise für das Kopieren und Drucken von Dokumenten

Details

Die Gebühren gelten aufgrund der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Bielefeld vom 3. Dezember 2007.

Überschreitung der Leihfrist

Säumnisgebühren entstehen, wenn Sie Ihre entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgegeben oder verlängert haben. Bitte beachten Sie, dass Säumnisgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen.
Im Ausleihkonto erhalten Sie einen Überblick über Ihre entliehenen Medien und können dort das Rückgabedatum überprüfen.

Fernleihbestellung

Bücher und Zeitschriftenaufsätze, die nicht in der Universitätsbibliothek Bielefeld vorhanden sind, können Sie über die Fernleihe bestellen. Bei der Gebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die unabhängig vom Erfolg der Fernleihbestellung erhoben wird. Das Gebührenkonto Ihres Bibliotheksausweises wird umgehend nach einer Bestellaufgabe belastet.

Portogebühr

Benachrichtigungsschreiben für vorgemerkte Bücher oder Fernleihbestellungen sind kostenpflichtig. Sie können die Gebühr vermeiden, wenn Sie im Ausleihkonto Ihre E-Mail-Adresse eingeben.

Verlust oder Beschädigung von Medien

Wenn Sie ein Medium verloren oder beschädigt haben, teilen Sie dies bitte umgehend in der Zentralen Leihstelle mit. Neben den Kosten für einen Wiederbeschaffung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Ersatzausweis

Bei Verlust Ihres Studierenden- bzw. Bibliotheksausweises erhalten Sie in der Zentralen Leihstelle einen Ersatzausweis.

Taschenschließfächer / Kofferschließfächer

Für die Benutzung der Taschen- und Kofferschließfächer im Eingangsbereich der Bibliothek wird ein Pfandgeld von 2 Euro je Benutzungsvorgang erhoben. Zuzüglich wird für die Benutzung der Kofferschließfächer eine Gebühr von 2 Euro erhoben.
Bei Verlust eines Schließfachschlüssels melden Sie sich bitte in der Zentralen Leihstelle bzw. ab 16:00 Uhr und am Wochenende beim Wachpersonal am Haupteingang. Bei Öffnung des Schließfaches behalten wir das Pfandgeld ein. Die Kosten für Ersatzschlösser werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Papierkopie von Mikroformen

Im Informationszentrum können Sie Papierkopien von Mikrofilmen und Mikrofichen anfertigen. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie direkt im Sonderlesesaal des Informationszentrums.

Bezahlung von Gebühren

Säumnisgebühren, Fernleihgebühren, Portogebühren können Sie bar in der Zentralen Leihstelle bezahlen oder auf folgendes Konto überweisen:

Universität Bielefeld
WestLB Düsseldorf AG
BLZ 300 500 00
Konto-Nr. 61 036

Verwendungszweck (bitte angeben):

  • 12100301
  • die Ausweisnummer Ihres Bibliotheks- bzw. Studierendenausweises

Die Barzahlung führt zur sofortigen Entlastung Ihres Gebührenkontos.

Falls Sie Einwendungen gegen Säumnisgebühren haben, sollten Sie diese umgehend geltend machen. Für Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenforderung bewahren Sie die Frist-, Verlängerungs- und Rückgabebelege auf und stellen Sie schriftlich (per Post oder per E-Mail) einen Antrag auf Gebührenerlass mit Angabe der Gründe und unter Beifügung geeigneter Belege.

Per Post an den:
Direktor der Universitätsbibliothek Bielefeld
Postfach 10 02 91
33502 Bielefeld

Per E-Mail an: zl.ub@uni-bielefeld.de
In diesem Fall können Sie erforderliche Belege auf Anfrage nachreichen.