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    © Universitätsbibliothek Bielefeld

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ausleihe, Verlängerung und Vormerkung

Die gedruckten Bestände sind nach Themengebieten (systematisch) geordnet und in der Regel frei zugänglich in den Fachbibliotheken aufgestellt. Neben gedruckten Büchern finden Sie bei uns auch zahlreiche elektronische Medien (E-Books, E-Journals). Aktuelle Zeitschriftenhefte, Neuerwerbungen, Lehrbücher oder Datenträger (CDs, DVDs, Blu-rays etc.) stehen an gesonderten Standorten.

Nach der Anmeldung in Ihr Ausleihkonto, gelangen Sie über den Menüpunkt „Ausgeliehene Medien“ zu Ihren ausgeliehenen Medien und zu den Verlängerungsmöglichkeiten.

Hier haben Sie zwei Möglichkeiten die Leihfristen Ihrer Medien zu verlängern:

  • Sie markieren die Auswahlkästchen vor einzelnen Medien und klicken auf "Fristverlängerung der ausgewählten Ausleihen"
  • Sie klicken auf „Alle Ausleihfristen verlängern“

Sollte eines Ihrer Medien nicht verlängerbar sein, erhalten Sie direkt oben in der Anzeige den Hinweis: „Einige Ihrer Medien können nicht verlängert werden, da die Gesamtleihfrist erreicht wurde oder Vormerkungen vorliegen.“

Welches Medium aus welchen Grund nicht verlängerbar ist, erfahren Sie nach dem Verlängern bzw. nach dem Verlängerungsversuch der Medien, bei den einzelnen Medien selbst.

Falls auf einen Titel eine Vormerkung gesetzt wurde, erhalten Sie beim Titel den Hinweis „Dieses Medium kann nicht verlängert werden, da es vorgemerkt wurde.“.

Wenn die maximale Ausleihfrist erreicht wurde, erhalten Sie beim Titel die Anzeige „Die Ausleihfrist konnte nicht verlängert werden“.

Bei jedem Medium finden Sie das Ausleihdatum. Das ist der Tag, an dem Sie das Medium das erste Mal entliehen haben. Darunter finden Sie das momentane Rückgabedatum. So können Sie eigenständig ausrechnen, ob Ihre Gesamtleihfrist eventuell bald ausläuft.

Die Gesamtleihfristen sind:

  • Leihfrist 30 Tage – Gesamtleihfrist 180 Tage
  • Leihfrist 15 Tage – Gesamtleihfrist 85 Tage

Eine Vormerkung kann erst aufgegeben werden, wenn alle für Sie verfügbaren Exemplare ausgeliehen sind. Wenn alle vorhandenen Exemplare eines Werkes ausgeliehen sind, geben Sie einfach eine Vormerkung auf und erhalten das erste zurückgegebene Exemplar. Es ist nicht mehr möglich, mehrere Exemplare desselben Werkes vorzumerken.

Nein. Wenn ein Buch in der Bibliothek verfügbar ist, können Sie es aus dem Regal nehmen und an den Ausleihterminals oder den Selbstverbuchern ausleihen. Eine Reservierung ist nicht möglich.

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.

Sollten Sie ein aus der Bibliothek entliehenes Buch nicht zurückgeben können, wenden Sie sich bitte an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums oder verwenden Sie das Formular zur Verlustmeldung.

Sollten Sie ein entliehenes Medium beschädigt haben, legen Sie es bitte an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums vor.


Anmeldung im Ausleihkonto

Für das Login benötigen Sie eine UniCard (Wo und wie erhalte ich einen Ausweis?). Studierende und Beschäftigte der Universität Bielefeld verwenden für die Anmeldung den BITS-Benutzernamen oder die UniID und das Web-Passwort. Externe Nutzer*innen verwenden für die Anmeldung die UniID und das Web-Passwort. Beachten Sie hierzu die Hinweise vom BITS.

Die Web-Authentifizierung mit Shibboleth verwenden Sie im Ausleihkonto, bei der Bestellung von Büchern oder Aufsätzen über die Fernleihe, beim Vormerken von Medien im Katalog.plus! und bei vielen weiteren Uni-Diensten, z.B. dem eKVV.


Meine Daten

Die Pflege Ihrer persönlichen Daten erfolgt ausschließlich im PRISMA-Portal. Im Ausleihkonto ist dies nicht möglich. Im PRISMA-Portal können Sie die gewünschte E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit der Bibliothek ändern. Klicken Sie dazu nach Login im PRISMA-Portal auf "Kontenübersicht", dann auf das + bei "Bibliotheksausweis" und geben Sie unter "Kontakt E-Mail-Adresse (Bibliothek)" die gewünschte E-Mail-Adresse ein. Das Web-Passwort, das Sie für die Anmeldung im Ausleihkonto benötigen, ändern Sie durch Klick auf "Passwörter ändern". Setzen Sie bei "Web (Shibboleth)" ein Häkchen oder klicken Sie auf "Alle wählen" um in allen Diensten das gleiche Passwort zu nutzen und klicken Sie auf "Passwort setzen". Für Studierende und Beschäftigte der Universität Bielefeld wird das Web-Passwort auch für weitere Dienste (z.B. das eKVV) verwendet.

Wenn Sie Ihr Kennwort für das PRISMA-Portal nicht kennen oder vergessen haben sollten, klicken Sie auf den Link "Passwort neu setzen" auf der Login-Seite im PRISMA-Portal. Externe Nutzer*innen können sich auch an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums wenden.


Gebühren

Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gebühren und Entgelte.

Das Ausleihkonto wird automatisch gesperrt, wenn offene Gebühren in Höhe von 50 EUR oder mehr angefallen sind. Ausleihen sind dann nicht mehr möglich. Bereits entliehene Medien können im Rahmen der geltenden Leihfristen weiter verlängert werden. Sobald die Gebühren ganz oder teilweise beglichen wurden und die Summe der offenen Gebühren 50 EUR wieder unterschreitet, wird das Konto automatisch entsperrt.

Die maximale Leihfrist wird nicht durch die Anzahl der möglichen Verlängerungen bestimmt, sondern es gibt eine nach Kalendertagen bemessene Gesamtleihfrist. Innerhalb dieser Zeitspanne sind Verlängerungen möglich, solange das Medium nicht anderweitig vorgemerkt ist. Mit jeder Verlängerung verlängert sich die Leihfrist um weitere 30 bzw. 15 Tage, jedoch nicht über die Gesamtleihfrist hinaus. Achten Sie bei vorgenommenen Verlängerungen also immer auf das neue Rückgabedatum, damit keine Gebühren anfallen.

Säumnisgebühren, Fernleihgebühren und Portogebühren können Sie bar an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums bezahlen oder auf folgendes Konto überweisen:

Universität Bielefeld
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE 46 3005 0000 0000 061036
Verwendungszweck (bitte angeben): 12100301 und die Uni-ID Ihres Bibliotheks- bzw. Studierendenausweises (UniCard)

Die Barzahlung an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums führt zur sofortigen Entlastung Ihres Gebührenkontos.

Falls Sie Einwendungen gegen Säumnisgebühren haben, sollten Sie diese umgehend geltend machen. Für Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenforderung bewahren Sie die Frist-, Verlängerungs- und Rückgabebelege auf und stellen Sie schriftlich (per Post oder per E-Mail) einen Antrag auf Gebührenerlass mit Angabe der Gründe und unter Beifügung geeigneter Belege.

Per Post an die:
Direktion der Universitätsbibliothek Bielefeld
Postfach 10 02 91
33502 Bielefeld

Per E-Mail an: zl.ub@uni-bielefeld.de
In diesem Fall können Sie erforderliche Belege auf Anfrage nachreichen.


E-Mail-Benachrichtigungen

Sie bekommen in der Regel zum Monatsanfang eine E-Mail vom Ausleihsystem der Universitätsbibliothek zugeschickt, die Sie über Ihre aktuellen Ausleihen (maximal 100 Medien darstellbar), eventuell überfällige Medien und/oder Gebühren informiert. Überfällige Medien sollten wenn möglich verlängert oder schnellstmöglich zurückgegeben werden, um weitere Gebühren zu vermeiden. Zusätzlich erhalten Sie Abholbescheide für Vormerkungen und Fernleihbestellungen, Erinnerungen und Mahnungen vom Ausleihsystem per E-Mail zugeschickt.

Es kann passieren, dass sich die Rückgabe Ihrer Medien und der Versand der E-Mail überschneiden, wodurch die Medien, die Sie am Tag des E-Mail Versands zurückgegeben haben, noch aufgeführt sind. Prüfen Sie in Ihrem Ausleihkonto, ob die Medien dort noch zu finden sind. Wenn das nicht der Fall ist, betrachten Sie die Angaben in der E-Mail als gegenstandslos.

In Ihrem Ausleihkonto finden Sie Informationen zu den offenen Gebühren. Gebühren, die vor der Migration auf das neue Bibliothekssystem entstanden sind, haben als Entstehungsdatum generell den Eintrag 25.04.2021. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.

Sie werden per Mail informiert, sobald ein von Ihnen entliehenes Medium durch andere Nutzer*innen vorgemerkt wurde und das Medium aus diesem Grund zurückgerufen wird. In der E-Mail finden Sie unter „Neues Fälligkeitsdatum“ das Datum zu dem Sie das Medium spätestens zurückgeben müssen. In den meisten Fällen ist dies das zuletzt gültige Leihfristende und nur in Ausnahmefällen wird das Fristende vorgezogen. Auch in Ihrem Ausleihkonto können Sie sich jederzeit über das Ende der Leihfrist informieren. Im Falle eines Rückrufs ist die Verlängerung der Leihfrist nicht mehr möglich.


Recherche

Suchtipps für Suchmaschinen, Fachdatenbanken, Bibliothekskataloge und andere Suchdienste finden Sie in unseren Allgemeinen Tipps für die Recherche. Infos zur Suche im Bibliothekskatalog / Katalog.plus finden Sie in der Hilfe zur Suche im Katalog.plus!

Um ein von der Bibliothek lizenziertes (gekauftes) E-Book oder E-Journal öffnen zu können, müssen Sie entweder von einem Rechner in der Bibliothek auf die Ressource zugreifen oder per Shibboleth / VPN verbunden sein. Der Zugang per Shibboleth / VPN ist nur für Angehörige der Universität Bielefeld (Studierende / Mitarbeiter*innen) möglich.

Führen Sie eine Suche im Katalog.plus (Segment "Bibliothekskatalog") durch und klicken Sie in der Trefferliste auf einen Titel, um zur "Detailseite" zu gelangen. Klicken Sie dort auf den Link unter "Online-Zugang". Teilweise finden Sie hier mehrere Links, z.B. weil es unterschiedliche Zugangswege gibt. Sie werden auf die Webseite des E-Books des jeweiligen Verlags weitergeleitet.

Wenn es bei einem Link ein Zugriffsproblem gibt, probieren Sie ggf. die weiteren Links unter "Online-Zugang" aus. Sollte der Zugang auf das E-Book nicht möglich sein - obwohl Sie sich auf dem Campus der Universität Bielefeld befinden oder per Shibboleth / VPN zugreifen - wenden Sie sich an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.

Im Segment "Artikel und mehr" und "BASE" finden Sie auch E-Books, auf die wir keinen Zugriff haben. Prüfen Sie ggf., ob die gesuchte Quelle im Bibliothekskatalog zu finden ist. Wenn nicht können Sie eine Fernleihbestellung aufgeben. Auch hier hilft bei Frage die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.

Über die Checkbox links neben der Treffernummer können Sie einen Titel markieren und anschließend über die Links oberhalb der Trefferliste z.B. den Link zu dieser Trefferliste per E-Mail versenden, die bibliographischen Angaben in ein Literaturverwaltungssystem exportieren und die Trefferliste speichern, drucken oder zu Ihrer Merkliste hinzuzufügen. Einzelne Treffer können Sie über den entsprechenden Link „Zu den Favoriten" (bzw. zu einer selbst erstellten Liste) hinzufügen. Diese Favoriten stehen Ihnen nach Login über den Link „Anmelden (Ausleihkonto)" dauerhaft zur Verfügung. Eine Merkliste im Katalog.plus! „verschwindet“ wieder, wenn man diese nicht abspeichert und eine Liste dazu erstellt oder auswählt. Erst dann kann man die Liste über das eigene Konto einsehen.


Services für Wissenschaftler*innen und Beschäftigte der Universität

Ja, Wissenschaftler*innen und Beschäftigte der Universität können präsente Medien in allen Fachbibliotheken ausleihen. Hiervon ausgenommen bleiben präsente Zeitschriften und Loseblattwerke. Die wegen der Corona-Pandemie ermöglichte Präsenzausleihe für Wissenschaftler*innen und Beschäftigte, die zuvor nur in einigen Fachbibliotheken möglich war, wird im Zuge der Vereinheitlichung von Ausleihkonditionen dauerhaft beibehalten.

Die Leihfrist für präsente Medien beträgt 15 Tage. Sofern keine anderweitigen Vormerkungen vorliegen, sind Verlängerungen bis zu einer Gesamtleihfrist von maximal 65 Tagen möglich.

Medien, die als streng präsent im Katalog gekennzeichnet sind, dürfen 1 Tag ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wissenschaftler*innen können i.d.R. bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräften oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Dauervollmacht erteilen, um

  • in ihrem Auftrag Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek auszuleihen und zurückzugeben.
  • Vormerkungen und Bestellungen über den Katalog.plus! aufzugeben.
  • Fernleihbestellungen aufzugeben.
  • das Ausleihkonto des/der Vollmachtgeber*in vollständig einzusehen und dort die Ausleihkonto-Funktionen stellvertretend auszuführen.

Eine Beschränkung der Dauervollmacht auf nur einzelne der genannten Funktionen ist nicht möglich.

Über ein Vollmachtformular erklären Sie, welche Person Sie bevollmächtigen lassen möchten. Die bevollmächtigte Person legt das Vollmachtformular an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums vor und weist sich mit ihrer UniCard aus, um die Dauervollmacht eintragen zu lassen. Soll die Dauervollmacht entzogen werden, informieren Sie die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums darüber.

Mit einer Dauervollmacht ausgestattete Personen benötigen weder ein zusätzliches Passwort noch einen gesonderten Bibliotheksausweis, sondern melden sich zur Ausführung der Aktionen im Auftrag des/der Vollmachtgeber*in mit den eigenen persönlichen Zugangsdaten (BITS-Benutzername bzw. UniID und Web-Passwort) im Katalog.plus! bzw. im Fernleih-Bestellsystem an. Automatische E-Mail-Benachrichtigungen gehen weiterhin an die in Ihrem persönlichen Ausleihkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.

Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Ausleihe im Auftrag mit ihrer eigenen UniCard legitimieren. Über Ausleihvorgänge und Rückgaben erhalten Sie eine Ausleih- bzw. Rückgabequittung per E-Mail, aus der auch hervorgeht, wer die Aktion ausgeführt hat.

Über die Dauervollmacht können Orts- und Fernleihmedien am Ausleihterminal bzw. an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums entliehen und zurückgegeben oder Vormerkungen und Fernleihbestellungen abgeholt werden. Am Selbstverbucher ist nur die Rückgabe möglich.

Über ein Vollmachtformular können Wissenschaftler*innen der Universität Ihnen eine Dauervollmacht erteilen. Sie legen das unterschriebene Vollmachtformular an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums vor und weisen sich mit ihrer UniCard aus, um die Dauervollmacht eintragen zu lassen. Sie können nun im Auftrag Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek ausleihen und zurückgeben, Vormerkungen und Bestellungen über den Katalog.plus! aufgeben, Fernleihbestellungen aufgeben, das Ausleihkonto des/der Vollmachtgeber*in vollständig einsehen und dort die Ausleihkonto-Funktionen stellvertretend ausführen.

Sie benötigen weder ein zusätzliches Passwort noch einen gesonderten Bibliotheksausweis, sondern melden sich zur Ausführung der Aktionen im Auftrag des/der Vollmachtgeber*in mit den eigenen persönlichen Zugangsdaten (BITS-Benutzername bzw. UniID und Web-Passwort) im Katalog.plus! bzw. im Fernleih-Bestellsystem an.

Sobald die Dauervollmacht eingerichtet ist, können Sie im Ausleihkonto einen "Kontowechsel" vornehmen.

Sie loggen sich zuerst in Ihr eigenes Ausleihkonto ein, klicken auf "Persönliche Angaben" und im Abschnitt "Dauervollmachten" auf "Kontowechsel" bei der entsprechenden Person für die Sie agieren möchten.

Sobald Sie auf "Kontowechsel" geklickt haben, agieren Sie nun unter der entsprechenden Kennung (Sie sind quasi als die andere Person eingeloggt) und können das Konto (Ausleihen, Gebühren) der Person einsehen, Leihfristen verlängern oder im Bibliothekskatalog Vormerkungen für die Person vornehmen. In der Navigationsleiste wird Ihnen angezeigt, dass Sie unter einer anderen Kennung arbeiten: "Konto von [Name]"

Wenn Sie die Nutzung unter fremder Kennung beenden möchten, klicken Sie auf Abmelden. Sie sind dann vollständig aus dem Ausleihkonto abgemeldet. Möchten Sie wieder unter eigener Kennung agieren oder unter der Kennung einer weiteren Person, müssen Sie sich wieder in Ihrem Ausleihkonto anmelden.

In der Fernleihe gibt es ebenfalls eine entsprechende Funktion. Agieren Sie in Stellvertretung einer anderen Person, wird Ihnen das direkt vor einer Bestellung noch einmal angezeigt.


An wen kann ich mich bei weiteren Fragen und Problemen wenden?

Bei allen Fragen zur Literatursuche und Literaturbeschaffung, zum Bibliotheksausweis, Fernleihe und Gebühren wenden Sie sich gerne an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.


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