Stand: 01.03.2021
Die Universität Bielefeld befindet sich im reduzierten Basisbetrieb. Auch die Universitätsbibliothek schränkt ihren Betrieb daher weiter ein.
Die Bibliothek ist entsprechend der seit dem 22.02.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung nur für die Ausleihe von bestellten Medien oder automatisiert abholbaren Medien sowie zur Rückgabe von Medien geöffnet.
Bei jedem Betreten der Bibliothek ist der gültige persönliche Bibliotheksausweis (UniCard oder Barcode-Ausweis) zur Registrierung vorzulegen. Wenn kein gültiger persönlicher Bibliotheksausweis vorgelegt werden kann, ist ein Registrierungsformular auszufüllen.
In den Räumlichkeiten der Bibliothek besteht für alle Besucher (z.B. Studierende/Wissenschaftler*innen/Externe) die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske - unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.
Grundsätzlich ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Die weiteren derzeit geltenden Regelungen sind in der Organisationsverfügung der Universität vom 23.03.2020 (aktualisierte Fassung vom 26.02.2021, gültig ab 01.03.2021) zusammengefasst.
1. Zutrittsregeln bei Betreten der Bibliothek
Bei jedem Betreten der Bibliothek ist der gültige persönliche Bibliotheksausweis (UniCard oder Barcode-Ausweis) zur Registrierung vorzulegen. Bei der Registrierung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:
Wenn kein gültiger persönlicher Bibliotheksausweis vorgelegt werden kann, ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Hierbei werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
Die erfassten Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.
Bitte beachten Sie hier zu unsere Datenschutzerklärung.
In der Bibliothek ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen verpflichtend. Grundsätzlich ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
2. Arbeitsplätze in den Lesesälen
Sämtliche Einzel- und PC-Arbeitsplätze, Lernorte und Diskussionsräume dürfen derzeit nicht genutzt werden. Die Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucken und Scannen sind gesperrt. Auch Mikroformen und Mikroformenleseplätze stehen nicht zur Verfügung.
1. Ausleihe und Rückgabe
Um Medien auszuleihen, müssen diese zuvor bestellt werden.
Die Bestellung von verfügbaren Medien nehmen Sie über ein Webformular vor. Sie erhalten per Email eine Kopie Ihrer Bestellung. Bringen Sie diese in gedruckter oder elektronischer Form zur Abholung der bestellten Medien mit.
Vormerkungen auf entliehene Medien nehmen Sie bitte wie üblich über den Katalog.plus vor. Für die Abholung von bereitgestellten Vormerkungen ist keine zusätzliche Bestellung erforderlich.
Bestellungen auf Medien aus dem Magazinbestand nehmen Sie bitte weiter ausschließlich über die Bestellfunktion im Katalog.plus vor.
Zur Ausleihe und Rückgabe von Medien nutzen Sie bitte die Selbstverbucher, zusätzlich sind die Ausleihterminals mit Bibliothekspersonal besetzt.
Alternativ können entliehene Medien auch per Post an folgende Adresse geschickt werden: Universitätsbibliothek, Zentrale Leihstelle, Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld.
2. Sonderausleihen für präsente Bücher
Wissenschaftler*innen, Lehrende und Beschäftigte der Universität Bielefeld können präsente Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Die Leihfrist beträgt standardmäßig zwei Wochen mit bis zu 8maliger Verlängerung, sofern die Medien nicht anderweitig vorgemerkt werden.
Auch Studierende der Universität Bielefeld können präsente Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Es können bis zu 5 Medien ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt eine Woche. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Präsente Zeitschriften können über eine Kurzausleihe für 1 Tag ausgeliehen werden.
Für Externe Nutzer*innen ist die Sonderausleihe präsenter Medien leider nicht möglich.
Aktuelle ungebundene Zeitschriftenhefte und präsente Loseblattwerke sind nicht ausleihbar.
Bücher in Semesterapparaten können nur mit Genehmigung des Dozenten / der Dozentin ausgeliehen werden. Für Ausleihanfragen wenden Sie sich an die Semesterapparats-Sachbearbeiter*innen.
Ihre aktuellen Leihfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Ausleihkonto.
3. Fernleihe für Aufsätze
Vom 25. Januar bis zum 31. März 2021 dürfen über Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form an die Endkund*innen übergeben werden. Das Benachrichtigungs- und Auslieferungsverfahren wurde so umgestellt, dass die Nutzer*innen in ihrer Benachrichtigungs-Mail einen Download-Link zum bestellten Aufsatz finden.
4. Tischapparate
Es werden derzeit keine Tischapparate angeboten.
5. Ausgabe von Testverfahren (Testothek)
Die Ausleihe von Testverfahren ist nur von Montag – Freitag, in der Zeit 13-14 Uhr am Terminal in Bauteil T möglich.
WICHTIG: Die zur Ausleihe gewünschten Testverfahren müssen zuvor per E-Mail an testothek.ub@uni-bielefeld.de bestellt werden.
1. Verlängerungen
Bitte nutzen Sie die Verlängerungsmöglichkeiten. Wir ermöglichen bis auf Weiteres eine 8malige Verlängerung entliehener Medien. Verlängerungen nehmen Sie bitte wie üblich über Ihr Ausleihkonto vor. Von anderen Nutzer*innen vorgemerkte Bücher können nicht verlängert werden und sind zurückzugeben (siehe Ausleihe und Rückgabe von Medien).
2. Ausleihkonto
Kennen Sie Ihr Bibliothekspasswort nicht? Über den Dienst Bibliothekspasswort vergessen erhalten Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die in Ihrem Ausleihkonto hinterlegt ist, mit einem Link, über den Sie dann Ihr Bibliothekspasswort ändern können.
Sollten Sie keine E-Mail erhalten, schreiben Sie bitte an info.ub@uni-bielefeld.de.
Gebührenzahlungen können ausschließlich per Überweisung vorgenommen werden.
Die Bankverbindung lautet:
Universität Bielefeld
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE 46 3005 0000 0000 061036
SWIFT-BIC: WELADEDDXXX
Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Nr. "12100301" und die Ausweisnummer Ihres Bibliotheks- bzw. Studierendenausweises an.
Bis auf Weiteres werden für externe Nutzer*innen in der Zentralen Leihstelle keine Bibliotheksausweise ausgestellt.
Personen, die bereits einen Bibliotheksausweis bestellt haben, werden informiert, sobald eine Abholung des Bibliotheksausweises wieder möglich ist.
Wenn Sie bereits als Studierende/r, Beschäftigte/r oder als externe/r Nutzer/in einen Bibliotheksausweis hatten, erkundigen Sie sich vorab telefonisch (0521 106-4036) oder per E-Mail unter zl.ub@uni-bielefeld.de, ob Sie einen neuen Bibliotheksausweis beantragen müssen.
Die Erstellung von Ersatzkarten bei Verlust erfolgt zurzeit nur nach Terminvereinbarung in der Zentralen Leihstelle (U1).
Kontakt: Telefon 0521-1064036 oder per Mail zl.ub@uni-bielefeld.de
Folgende Dienste können nur von Angehörigen der Universität Bielefeld extern mit einer VPN-Verbindung des BITS oder teilweise mit Shibboleth genutzt werden:
Bitte beachten Sie die Reihenfolge beim Aufbau der VPN-Verbindung:
Neben den von der Universitätsbibliothek lizenzierten elektronischen Zeitschriften, Büchern und Datenbanken stellen derzeit einige Verlage bzw. Anbieter aus Anlass der Corona-Krise vorübergehend kostenlos Inhalte zur Verfügung.