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HORIZON 2020 und Open Access

Wie erfüllt man die Anforderungen des Förderprogramms HORIZON 2020 hinsichtlich Open Access und Open Data?

Die folgenden Hinweise sollen EU-finanzierten Projekten an der Universität Bielefeld helfen, die Anforderungen des HORIZON 2020 Förderprogramms zu Open Access und Open Data zu erfüllen. Hierzu werden im Folgenden Support und Services, die diesen Anforderungen entsprechen, zusammenfassend dargestellt. Sie stehen während der Antragsphase und der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung.


Hintergrund

Die Europäische Union ist bestrebt, wissenschaftliche Erkenntnisse innerhalb des Europäischen Forschungsraums optimal zu verbreiten und zugänglich zu machen sowie einen optimalen Transfer zu sichern. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission (EC) den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access) für alle Förderempfänger zum allgemeinen Grundsatz erklärt. Laut Europäischer Kommission bedeutet Open Access, dass wissenschaftliche Informationen für den Endnutzer kostenfrei elektronisch bereitgestellt werden und wiederverwendbar sein müssen. Für Forschungsdaten wurde ein flexibler Ansatz entwickelt, der unter anderem den "Open Research Data Pilot" umfasst.

Die Universität Bielefeld teilt die Vision von freiem Zugang zu wissenschaftlicher Information. Die Universität unterstützt ihre Forschenden bei der erfolgreichen Bewerbung um Drittmittelprojekte und dabei, effektiv an solchen zu partizipieren. Die zentralen Serviceeinheiten der Universität bieten daher umfassende Unterstützung und Dienstleistungen, die sowohl das Open-Access-Mandat für Publikationen als auch den "Open Research Data Pilot" umsetzen.

Der Support wird in der Antragsphase zur Förderung sowie während und nach Ende des Projekts geleistet.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise Empfehlungen sind. Die Verfahren in Bezug auf Open Access müssen im Konsortium diskutiert und im Antrag dargestellt werden.


Antragsphase

Um die Anforderungen für das HORIZON 2020 Open-Access-Mandat zu erfüllen, muss sorgfältig geplant werden. Die Antragsteller sollten insbesondere beachten:

Planen Sie Publikationsgebühren, die ggf. für das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften anfallen, als Projektausgaben ein!

Kosten, die für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in begutachteten Open-Access-Zeitschriften anfallen, sind im HORIZON 2020-Programm erstattungsfähig. Da die Universität Bielefeld in ihrem Publikationsfonds nur begrenzte Ressourcen zur Übernahme von Publikationsgebühren hat, ist es notwendig, dass Sie das erwartete Publikationsaufkommen überschlagen und während der Vorbereitungsphase die zu erwartenden Kosten im Projektbudget berücksichtigen.

Durchschnittlich betragen die Gebühren in Open-Access-Zeitschriften pro Artikel 1.500 EUR. Publikationsgebühren in hybriden Zeitschriften, die Open Access nur für einzelne Artikel anbieten (z.B. "Springer Open Choice" oder "Elsevier Journals that support Open Access") können 3000 EUR und mehr kosten. Um den Transformationsprozess von "Toll Access" zu "Open Access" zu unterstützen, empfehlen wir, nur die Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften in Betracht zu ziehen.

Wenn Ihr HORIZON 2020-Antrag eine Fortsetzung von Aktivitäten innerhalb des FP7-Programms darstellt, bietet die Universitätsbibliothek Bielefeld finanzielle Unterstützung für Open-Access-Publikationen, die aus bereits abgeschlossenen FP7-Projekten resultieren.

Machen Sie sich Gedanken zum Forschungsdaten-Management!

Sieben Arbeitsprogramme von HORIZON 2020 gehören zum "Open Research Data Pilot":

  • Future and Emerging Technologies
  • Research infrastructures - part e-Infrastructures
  • Leadership in enabling and industrial technologies - Information and Communication technologies
  • Societal Challenge: Secure, Clean and Efficient Energy - part Smart cities and communities
  • Societal Challenge: Climate Action, Environment, Resource Efficiency and Raw materials - einige Bereiche von "raw materials" sind ausgenommen
  • Societal Challenge: Europe in a changing world - inclusive, innovative and reflective Societies
  • Science with and for Society

Für Projekte in den oben genannten Bereichen ist die Teilnahme am Piloten zwingend. Andere Projekte können auch freiwillig daran teilnehmen und erhalten dieselbe Unterstützung der Europäischen Kommission.

HORIZON 2020-Anträge, die am Piloten teilnehmen, müssen im Abschnitt "Impact" einen Absatz zum Datenmanagement enthalten!

Die Erstellung eines Datenmanagement-Plans vor der Einreichung des Antrags ist nicht zwingend notwendig. Ein Entwurf ist jedoch hilfreich um darzustellen, wie im Verlauf des Projekts mit Forschungsdaten umgegangen wird. Eine sorgfältige Planung ermöglicht es den Antragstellern außerdem, zu einem frühen Zeitpunkt aus dem Piloten auszusteigen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Mögliche Gründe für einen Ausstieg sind eine zu erwartende industrielle oder kommerzielle Nutzung der Daten, der Schutz von Personendaten oder wenn das Projekt keine Daten hervorbringt.

Die Universität Bielefeld stellt umfassenden Support für die Erstellung von Datenmanagement-Plänen zur Verfügung. Auf der Website des Kompetenzzentrums Forschungsdaten finden Sie nützliche Informationen zum Datenmanagement sowie ein Tool, das bei der Erstellung eines solchen Plans hilft.

Kalkulieren Sie die Kosten mit ein, die im Zusammenhang mit dem Datenmanagement entstehen!

Die Europäische Kommission erstattet Kosten, die für die Implementierung von erfolgreichem Forschungsdatenmanagement entstehen, um Anreize für die gemeinsame Nutzung und Nachnutzung von Daten zu schaffen. Zu diesen erstattungsfähigen Kosten zählen Kosten für Personal, (virtuelle) Server und Speicherplatz.


Während des Projekts

Wenn Ihr Förderantrag im Rahmen von HORIZON 2020 genehmigt wurde, sind Sie verpflichtet, gemäß Artikel 29.2 des Model Grant Agreement alle begutachteten Publikationen während des Projekts frei öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei stehen Ihnen die Open-Access-Services der Universitätsbibliothek Bielefeld hilfreich zur Seite. Im Zusammenhang mit der Bestätigung der HORIZON 2020-Förderung sind die folgenden Punkte zu beachten:

Weisen Sie Ihre Publikationen in einem Repository nach!

Als Förderempfänger müssen Sie die Publikationen, die mit Fördergeldern finanziert wurden, spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in einem Repository nachweisen. Der Eintrag umfasst die bibliographischen Daten, den Hinweis auf die erhaltene Förderung und den Text in der finalen begutachteten Manuskriptversion.

PUB - Publikationen an der Universität Bielefeld ist das offizielle Repository der Universität Bielefeld. Das Repository ist kompatibel mit Open Access Infrastructure for Research in Europe (OpenAIRE), die das Open-Access-Mandat in HORIZON 2020 unterstützt und für die Sichtbarkeit der Publikationen sorgt. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von HORIZON 2020 weder soziale Netzwerke für Wissenschaftler wie z.B. ResearchGate.net oder Academia.edu noch persönliche Webseiten als Repositorien für wissenschaftliche Publikationen akzeptiert werden.

Machen Sie Ihre Publikationen frei öffentlich zugänglich (Open Access)!

HORZION 2020 erkennt zwei Optionen an, Publikationen im Open Access zu veröffentlichen. Die Universitätsbibliothek Bielefeld ermöglicht beide:

1. Parallelveröffentlichung: der "Grüne Weg" zu Open Access

Spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung (oder zwölf Monate in den Geistes- und Sozialwissenschaften) muss die finale begutachtete Manuskriptversion frei öffentlich zugänglich gemacht werden. An der Universität Bielefeld erlaubt PUB den freien Zugang (Open Access) durch Parallelveröffentlichung und ermöglicht es Ihnen, eine Embargofrist selbst festzulegen. Selbstverständlich ist es erwünscht, den freien Zugang so früh wie möglich zuzulassen. Wenn Sie geförderte Publikationen in fachspezifischen Repositories wie arXiv oder PubMed Central zur Verfügung stellen, können diese in PUB verlinkt werden.

2. Open-Access-Veröffentlichung: der "Goldene Weg" zu Open Access

In immer mehr Fachdisziplinen gibt es renommierte Open-Access-Zeitschriften. Viele Verlage bieten auch an, in Subskriptionszeitschriften einzelne Artikel im Open Access zu veröffentlichen (z.B. "Springer Open Choice" oder "Elsevier Journals that support Open Access").

In HORIZON 2020 können Publikationsgebühren rückerstattet werden! Daher ist es wichtig, diese Kosten zu ermitteln und sie im Antrag als Projektausgaben zu berücksichtigen.

In diesem Fall muss auch sichergestellt sein, dass der Nachweis der begutachteten Publikation inklusive des Volltextes in PUB aufrufbar ist!

Übertragen Sie die Verwaltung der Publikationsgebühren auf die Universitätsbibliothek!

Wenn Sie als Förderempfänger Publikationsgebühren als Projektausgaben geltend gemacht haben, können Sie die Verwaltung der Publikationsgebühren auf die Universitätsbibliothek übertragen. Der Open-Access-Publikationsfonds verfügt über spezielle Vereinbarungen mit renommierten Verlagen. Diese zielen darauf ab, die Einreichungs- und Zahlungsprozesse zu rationalisieren und damit gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Forschenden deutlich zu reduzieren.

Sie können die Übertragung jederzeit veranlassen, jedoch ist ein kurzer Hinweis darauf zum Start des Projektes wünschenswert. Die Bibliothek erstellt jährlich eine Finanzübersicht, die die erstattungsfähigen Gebühren entsprechend der Finanzierungszusage dokumentiert.

Open Research Data Pilot

Zusätzlich zum freien Zugang zu den begutachteten Publikationen müssen Förderempfänger, die am "Open Research Data Pilot" teilnehmen, einen detaillierten Datenmanagement-Plan vorlegen. Sie sind verpflichtet, die Daten, die für die Validierung der Forschungsergebnisse notwendig sind, unter einer offenen Lizenz anderen zur Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: Sie können Kosten, die im Zusammenhang mit dem Datenmanagement stehen, in der Antragsphase geltend machen!

Reichen Sie einen Datenmanagement-Plan innerhalb von sechs Monaten ein!

Spätestens nach sechs Monaten müssen Förderempfänger den Datenmanagement-Plan der Europäischen Kommission vorlegen. Basierend auf den ersten Überlegungen, die bei der Antragstellung formuliert wurden, muss dieser umfassend darstellen, wie die Daten während des Projektes gesammelt werden und wie mit ihnen umgegangen wird, welche Methoden angewandt werden und wie die Weiterverwendung nach Projektende sichergestellt wird. Die Universität Bielefeld stellt detaillierte Anleitungen und Werkzeuge für Datenmanagement-Pläne zur Verfügung.

Veröffentlichen Sie Ihre Daten unter einer offenen Lizenz!

Förderempfänger müssen ihre Forschungsdaten in einem geeigneten Datenrepository ablegen. Die von der DFG unterstützte Infrastruktur re3data listet solche Repositories auf. Wo möglich, sollten die Daten unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, damit Dritten die uneingeschränkte Wiederverwendung möglich ist. Zu den offenen Lizenzen gehören die Creative Commons-Lizenzen (CC-BY oder CC0), Open Data Commons oder im Falle von Software verschiedene Open Source-Lizenzen.

Die Universität Bielefeld empfiehlt, ein fachspezifisches Datenrepository zu wählen. Falls kein geeignetes zur Verfügung steht, können Sie Ihre Forschungsdaten auch in PUB ablegen und veröffentlichen, da PUB den Anforderungen des HORIZON 2020 Open Research Data Pilot entspricht.

Bitte tragen Sie aber in jedem Fall Ihre Forschungsdatensätze in PUB ein und verlinken Sie sie mit Ihrem EU-Projekt.


Nach Beendigung des Projekts

Die Universitätsbibliothek Bielefeld archiviert und bewahrt Ihre Forschungsleistung!

Alle Publikationen, die Sie in PUB eintragen, werden für mindestens zehn Jahre sicher gespeichert und vorgehalten. Dies gilt auch für die Daten, die Sie mit PUB im Open Access veröffentlicht haben. Die Universitätsbibliothek und das Hochschulrechenzentrum garantieren, dass sämtliche Inhalte von PUB für diesen Zeitraum verfügbar sind. Darüber hinaus ist die Universität Bielefeld Teil von SAFE-PLN, einem Zusammenschluss von Universitätsbibliotheken, der international und verteilt für den Erhalt von Publikations- und Forschungsdaten sorgt. Das Hochschulrechenzentrum bietet Modelle für die Langzeitarchivierung Ihrer digitalen Forschungsartefakte nach dem Ende der Projektlaufzeit.

Die Universitätsbibliothek Bielefeld unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen aus H2020 nach Projektende!

Die Europäische Kommission unterstützt keine gebührenpflichtigen Open-Access-Veröffentlichungen, wenn das Projekt beendet ist. Forschende können jedoch die Übernahme von Open-Access-Publikationsgebühren aus dem Publikationsfonds der Universität Bielefeld beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für echte Open-Access-Zeitschriften gilt.


Weitere Informationen


Kontakt

Erika Sahrhage (FFT), N.N. (UB)

Publikationsgebühren:
Dr. Silvia Herb, Universitätsbibliothek Bielefeld, Tel. 0521 106-4012,
oa.ub@uni-bielefeld.de

Verzeichnung von Open-Access-Publikationen:
Support Publikationsdienste, Universitätsbibliothek Bielefeld, Tel. 0521 106-2545, publikationsdienste.ub@uni-bielefeld.de

Forschungsdaten-Management:
Kompetenzzentrum Forschungsdaten
data@uni-bielefeld.de

OpenAIRE2020:
N.N. Universitätsbibliothek Bielefeld

Service Desk des Hochschulrechenzentrums (HRZ):
servicedesk@uni-bielefeld.de, Tel. 0521 106-6000

Justiziariat:
Ines Meyer, Tel. 0521 106-5229, ines.meyer@uni-bielefeld.de

Forschende des CITEC oder des CeBiTec wenden sich bitte an apl. Prof. Dr. Jörn Kalinowski (CeBiTec, joern@cebitec.uni-bielefeld.de).


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